Im Dienst einer guten Sache
Naturschutzbeauftragte und -helfer verstehen sich als Anwälte der Natur; sie setzen sich für die Schwächsten der Schwachen ein: vor allem für bedrohte Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensräume (Biotope). Ihre Passion ist es, die Schönheit von Natur und Landschaft zu schützen und zu entwickeln und dabei die biologische Vielfalt zu fördern.
Im Auftrag des Staates
Ein besonderes Kennzeichen des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes ist seine enge Verknüpfung mit dem staatlichen Naturschutz. Die Naturschutzbehörde beruft persönlich und fachlich geeignete Personen, die sie bei ihren Aufgaben unterstützen. Deswegen erhalten Naturschutzbeauftragte und -helfer auch besondere Befugnisse und einen Dienstausweis. Andere Institutionen, wie Polizei und Gemeinden, sind verpflichtet, diese ehrenamtlich bestellten Naturschützer zu unterstützen.